Ablauf:
Eine osteopathische Behandlung dauert in der Regel 40-45 Minuten. Anfangs werden sie ausführlich zu ihrer Krankheitsgeschichte befragt. So helfen sie mir, meine Möglichkeiten als Therapeut einzuschätzen. Darauf folgt die osteopathische Untersuchung & Behandlung. Grundsätzlich wird der ganze Mensch untersucht & behandelt und nicht nur die schmerzende Körperregion. Bitte beachten sie, dass die osteopathische Behandlung keine Wellnessdienstleistung ist, die einem festgesetzten Behandlungszeitraum unterliegt. Die Behandlung kann nach einigen Behandlungstechniken im Sinne der Gesundheit beendet werden, da ansonsten Irritationen hervorgerufen werden können, die den Behandlungsverlauf stören.
Bitte bringen sie mit:
Ihre Versichertenkarte (Dient nur der Erfassung der Patientendaten, nicht der Abrechnung)
Bequeme, sportliche Kleidung
Ein Handtuch
Terminabsage:
Bitte 24 Stunden vorher!
Meine Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Die vereinbarte Zeit ist ausschließlich für sie reserviert! Nicht abgesagte Termine können nicht neu vergeben werden! Dadurch entsteht mir ein vermeidbarer Verdienstausfall. Deshalb behalte ich mir vor nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung zu stellen.
Kostenerstattung:
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherungen teil.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb in der Regel keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Falls doch, entrichten sie die Kosten der Behandlung zunächst an mich. Am Ende ihrer Therapiesitzung erhalten sie eine entsprechende Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bitte informieren sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Versicherte privater Krankenkassen, Beihilfen und privater Zusatzversicherungen erhalten unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen Heilpraktikerleistungen erstattet.
Die Erstattungsfähigkeit ist je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungsvertrag bezüglich der erstattungsfähigen Therapiemaßnahmen unterschiedlich. Die Erstattungshöhe orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die dann gemäß § 612 Abs. 2 BGB als Taxe zugrunde zulegen ist, wenn keine Individualvereinbarung getroffen wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in meiner Praxis ganzheitliche Diagnose- und Therapieverfahren angewendet werden und ich nicht bereit bin, aus formalen Gründen der Gebührenordnung und der Erstattungsfähigkeit einzelne Beschwerden zu isolieren und zu therapieren.
Das heisst, Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden nicht von einer Erstattungsfähigkeit der Krankenkassen abhängig gemacht.
Die erforderlichen Therapiemaßnahmen und der hierfür zu vereinbarende Kostenrahmen werden jeweils vorab mit Ihnen erörtert. Dabei werden wir über die Gebührenordnung und die mögliche Erstattungsfähigkeit sprechen. Sie werden letztendlich zu entscheiden haben was Sie wünschen: Die optimale Therapie, oder die optimale Erstattungsfähigkeit.
Generell erhalten Sie nach jeder Sitzung/ Behandlungsphase eine im Rahmen der Legalität auf die Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit abgestimmte Rechnung.
Eine Gewähr für die Erstattung kann von mir jedoch in keinem Fall übernommen werden, da die Erstattungsregelungen einem stetigen Wandel unterliegen, vom individuellen Versicherungsvertrag abhängen, und in vielen Fällen die Erstattung auch von Einzelfallentscheidungen abhängig sind.
Sie werden deshalb gebeten, die vereinbarten Honorare unabhängig von einer später möglichen Erstattung, vorab per Rechnung zu begleichen.